Die „Zeitbank für Alt und Jung“ konzentriert sich mit ihren Aktivitäten darauf, Nachbarschaftshilfe und gelebte Nächstenliebe vorrangig unter älteren Menschen zu fördern.
Im Vordergrund steht die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität im unmittelbaren Lebensraum.
Mitglied werden können nur Bürgerinnen und Bürger in ihrem gemeinsamen Lebensraum. Jedoch ist trotz der Regionalität des Vereins, zum Beispiel bei einer Übersiedlung in einen Alterswohnsitz oder in ein Pflegeheim, eine Mitgliedschaft auf größere Distanz durchaus möglich.
Gemäß den Bedürfnissen des Menschen werden im Rahmen des Vereins Dienstleistungen und Hilfen im Sachbereich, im Beziehungsbereich und im Sinnbereich angeboten.
Angeboten und in Anspruch genommen wird ausschließlich „Zeit“ (Stunden). Dabei gilt für jede Stunde das Prinzip der Gleichwertigkeit, denn Lebenszeit ist mit Geld nicht zu bezahlen. Eine Stunde ist immer eine Stunde, unabhängig von der Tätigkeit, der Leistungsart, dem Alter der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers.
Zeit unterliegt keiner Entwertung. Eine Stunde bleibt – auch in 10 Jahren – eine Stunde.
Die geleistete oder die konsumierte Zeit wird durch die ZEITBANK auf ein persönliches Zeitkonto verbucht. Abrechnungseinheit ist immer eine ganze Stunde, die im gegenseitigen Einvernehmen auf- oder abgerundet wird.
Der Einstieg in die „Zeitbank für Alt und Jung“ ist sehr einfach gestaltet. Jede Bürgerin und jeder Bürger mit den Voraussetzungen zum ordentlichen Mitglied, kann durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Anerkennung der Vereinsregeln, Leistungen anbieten und Leistungen anderer Mitglieder konsumieren.
Zum Start erhält jedes Mitglied:
einen Mitgliedsausweis und eine Mitgliedsnummer
5 Stundenscheine zu je 1 Stunde
eine Auflistung des Leistungsangebotes
einen Auszug der Vereinsstatuten und der Vereinsregeln
ein Verzeichnis der Mitglieder
ein Liste mit Firmenrabatten
ein ausführliches Einführungsgespräch über die Vereinsdienstleistungen.
Im Rahmen von ZEITBANK-Treffen (Z´sam sitzn) gibt es die Möglichkeit, das Leistungsangebot, die organisation und die Mitglieder der ZEITBANK unverbindlich kennen zu lernen und Kontakte für den Leistungsaustausch zu knüpfen. Fördermitglieder können die Vorteile des Vereines nicht nützen, sie unterstützen den Verein mit dem Mitgliedsbeitrag bei ihren sozialen Aufgaben. Sie sind immer herzlich willkommene Mitglieder beim Z`sam sitzn und Feierlichkeiten.
MITGLIEDSBEITRAG
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 3 Euro im Monat für Einzelpersonen und 5 Euro je Monat für Paare. Damit wird die Administration, Homepage, Versicherung, Marketing, etc. finanziert. Mitglieder, die in ein Pflegeheim oder ähnliches übersiedeln, zahlen im darauffolgenden Jahr einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 6,– Euro im Jahr. Mitglieder mit Mindestpension, bzw. Mindesteinkommen zahlen ebenfalls einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 2,– Euro pro Monat. Ein Nachweis ist erforderlich.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann in den jeweiligen Zeitbanken unterschiedlich sein.
Die Einzahlung erfolgt mittels Abbucher. Die jährliche Abbuchung erfolgt im Februar. Eine halbjährliche Abbuchung ist in Ausnahmefällen möglich.
Im Eintrittsjahr wird der Mitgliedsbeitrag aliquot berechnet. Entscheidet sich ein Mitglied, Arbeitsstunden statt Mitgliedsbeitrag einzubringen, kann man bis zu 8 Stunden pro Jahr gegenrechnen, Ehepaare (Lebenspartner) bis zu 7 Stunden pro Person. Abgerechnet wird immer am Ende des laufenden Jahres. ist es nicht möglich die Höchststundenzahl zu leisten, wird der fehlende Betrag am Ende des Jahres abgebucht. Auf die Variante Arbeitsstunden statt Mitgliedsbeitrag, kann erst nach einem Jahr Beobachtungszeitraum umgestiegen werden. Der Versicherungsbeitrag wird jedoch in Euro abgebucht.
LAUFENDER BETRIEB
Die ZEITBANK fördert und ermöglicht Hilfeleistungen im Sinne der Nachbarschaftshilfe und der gelebten Nächstenliebe. So soll die Selbstständigkeit des Leistungsempfängers bis ins hohe Alter unterstützt werden.
Bei der ZEITBANK geht es keinesfalls darum, in kurzer Zeit Höchstleistungen zu erbringen, mit gewerblichen Angeboten zu konkurrieren oder Geld zu verdienen. Neben der Erbringung von sachlichen Leistungen ist die soziale Dimension des Austausches zwischen den Mitgliedern und die spirituelle Sinn-Dimension gleich wichtig.
Die Mitglieder anerkennen, dass für erbrachte Leistungen keine Haftung übernommen wird. Um Konflikte zu vermeiden ist es ratsam, die durchzuführende Arbeit bereits vor Antritt des Dienstes genau zu besprechen. Die Dienste werden unter Berücksichtigung von Fachkompetenz, von Verfügbarkeit, aber ohne besondere Professionalitätserwartung ausgetauscht. Im Falle von Unstimmigkeiten können sich die Beteiligten an den ZEITBANK Vorstand wenden.
Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer, mit der alle seine Zeitbelege gekennzeichnet werden.
Die Stundenscheine eignen sich hervorragend als
Geschenk mit Wert und Sinn. Sie sind Voraussetzung, dass in Anspruch genommene Stunden durch den ZEITBANK Verein korrekt verbucht und verwaltet werden. Mitglieder können ab Beitritt mittels ihrem Stundenguthaben (5 Stunden) Leistungen in Anspruch nehmen. Zum Stundentausch verwenden sie ihre Stundenscheine.
Mitglieder der ZEITBANK dürfen anstatt eines Schecks kein Geld entgegennehmen. Ausgenommen davon ist die Erstattung von angefallenen Ausgaben (z.B. Benzin, Verbrauchsmaterial, etc). Das Entgegennehmen von Geld für erbrachte Arbeitsstunden kann zum Ausschluss führen. Der Versicherungsschutz entfällt ebenfalls.
Sonstige Aufwendungen (Maschinenverschleiß, Kilometergeld,...) werden generell zwischen den Mitgliedern selbst beglichen und laufen nicht über die ZEITBANK.
Leistungen eines einzelnen Mitglieds für eine Gruppe von Mitgliedern sind möglich und erwünscht (Kurse, Vorträge, Ausflugsvorbereitungen, ...). Die durch das leistende Mitglied erworbenen Stunden werden zwischen den konsumierenden Mitgliedern aufgeteilt und durch diese aufgebracht.
Jedes Mitglied verpflichtet sich ausdrücklich, Informationen aus der persönlichen Sphäre der Vereinskolleginnen und Vereinskollegen streng vertraulich zu behandeln. Wiederholte Indiskretion, fortgesetzter Vertrauensbruch, Unehrlichkeit usw. führen zur Verwarnung durch den ZEITBANK Vorstand, bzw. zum Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss aus dem Verein aufgrund von Regelverstößen hat den ersatzlosen Verfall des Zeitguthabens zur Folge.
Änderungen der persönlichen Angaben (Adressänderung, etc.) sind schnellstmöglich mitzuteilen.
Bei Übersiedlung eines Mitglieds an einen Ort, an dem bereits eine „Zeitbank für Alt und Jung“ existiert, empfiehlt es sich, mit dem dortigen Vorstand Kontakt aufzunehmen, um einen problemlosen Übertritt zu ermöglichen
WIE HOLE ICH MIR HILFE bzw. WENN JEMAND HILFE BRAUCHT?
Wenn ich Hilfe brauche, reicht ein Blick in die Mitglieder-Angebotsliste. Sie ist in Hauptkategorien unterteilt. Wenn ich z.B. jemand zum Rasenmähen brauche, dann schaue ich unter der Hauptkategorie „HAUS und GARTEN“ und suche die Kategorie „Rasen mähen, vertikutieren, Laub rechen“. Dort sind alle Mitglieder angeführt, die sich dafür gemeldet haben. Bei jedem Helfer ist die Telefonnummer und wenn vorhanden, die E-Mail-Adresse angeführt. ich rufe den Helfer oder die Helferin an, frage ob er/ sie Zeit hat und wenn „Ja“, wird nur mehr der Termin vereinbart. Der Angerufene hat jederzeit die Möglichkeit auch „Nein“ zu sagen. Es könnte z.B. sein, dass er bereits mehrere Stunden in letzter Zeit geleistet hat und nicht noch mehr leisten möchte oder kann.
Teilausschnitt einer Angebotsliste. Die Namen, Telefonnummern, der E-Mailadressen wurden durch xxxx ersetzt.
FAHRTKOSTEN
Fahrtkosten sind direkt mit dem Tauschpartner abzurechnen. Als Richtwert wurden 30 Cent pro Kilometer ermittelt. Bei drastischen Kraftstoffpreissteigerungen, bzw. Senkungen wird der Richtwert dementsprechend angepasst. Die Fahrtkosten können von Verein zu Verein variieren.
HILFSLEISTUNG UND ANGEBOTSZEITUNG
Es dürfen nur soziale Hilfsleistungen angeboten werden, die laut Gewerbeordnung §1 Abs. 2 nicht „regelmäßig und mit Gewinnabsicht“ betrieben werden. Da in Österreich keine genaue Regelung besteht, wird die Obergrenze bei der „Zeitbank für Alt und Jung“ auf 20 Stunden pro Monat festgelegt. Das Anbieten oder Durchführen eindeutig gewerblicher Dienste im Rahmen der Zeitbank/Nachbarschaftshilfe ist verboten.
Um Angebot und Nachfrage zusammenzubringen, wird ein Leistungsverzeichnis aller Mitglieder erstellt. Um die Angebotszeitung auf dem aktuellen Stand zu halten sind der Verwaltung Änderungen rasch bekannt zu geben.
Die Angebotszeitung wird einmal jährlich bei der Generalversammlung verteilt und ist aktuell im Internet zugänglich (Namen und persönliche Daten sind im Internet nur für Vereinsmitglieder sichtbar).
Hilfeleistungen dürfen nicht dauerhaft, sondern lediglich in Ausnahmefällen und immer zeitlich begrenzt durchgeführt werden.
Verwaltung
Vereinsübergreifende Leistungen werden durch den jeweiligen Verwaltungsvorstand in den beiden Vereinen abgewickelt. Zur Aufrechterhaltung der Verwaltung und des laufenden Betriebes ist der Verein verpflichtet, auch entsprechende Geldrücklagen zu bilden.
STILLLEGUNG DER MITGLIEDSCHAFT (RUHENDE MITGLIEDER)
Ein Mitglied, das sich nicht mehr an der „Zeitbank für Alt und Jung“ beteiligt, aber sein Guthaben für später erhalten will, kann seine Mitgliedschaft auf unbegrenzte Zeit ruhen lassen. Er/Sie zahlt als ruhendes Mitglied keine Mitgliedsbeiträge und hat keine Rechte und Pflichten im Verein. Angebote und Nachfragen werden deaktiviert. Zeitguthaben können weder ausgegeben, noch neue angespart werden. Bei erneuter Aktivierung der Mitgliedschaft gelten die gleichen Regeln wie bei der Neuanmeldung, man erhält jedoch keinen Startbonus.
STUNDENSCHENKEN
Immer öfter werden Stunden an Mitglieder verschenkt, oder in den Sozialstundentopf gespendet. Besonders Mitglieder mit einem höheren Stundenguthaben sind großzügig beim Stundenschenken. Jedes Nichtmitglied kann beim Verein Stunden kaufen und diese einem Mitglied schenken, ein wunderbares Geburtstags, oder Weihnachtsgeschenk. Auch von Firmen können Stunden gekauft und im Sozialstundentopf für einen Notfall deponiert werden.
SOZIALSTUNDENKONTO
Jeder Verein führt ein Sozialstundenkonto. Die Stunden, die in das Konto einfließen, können entweder aus Stundenkäufen von Firmen, Privatpersonen, etc. oder aus Mitgliedsgeschenken stammen (Mitglieder die schon sehr viele Stunden angespart haben, können auf das Sozialstundenkonto ihre Stunden übertragen lassen). Der Vorstand beschließt über die Vergabe der Stunden am Sozialstundenkonto an sozialschwache oder bedürftige Mitglieder, bzw. an andere Organisationen mit sozialen Aufgaben.
Das „Zeitbank für Alt und Jung“ Vermögen ist sicher zu veranlagen. Es dürfen keine Risikowertpapiere oder ökosozial/moralisch bedenkliche Papiere gekauft werden.
Neben dem Mitgliedsbeitrag deckt der Stundenverkauf die Kosten der Verwaltungsaufgaben, bzw. wird z.T. für soziale Zwecke in der Gemeinde verwendet (z.B. Zeitbankerln, Rettungsrucksack, Hilfsmittel, Vortragskosten etc.)
Mindestens 1x im Jahr erhalten die Mitglieder eine Mitteilung über ihren aktuellen Zeitkontostand. Die persönlichen Daten der Mitglieder sind vertraulich zu behandeln und nur für die Verarbeitung im Rahmen und im Einklang mit den Zielen des ZEITBANK Vereins bestimmt.
WAS PASSIERT MIT GUTHABENSTUNDEN BEI AUSSCHEIDEN AUS DEM VEREIN?
Guthabenstunden sind nur an Eltern, Ehegatten, Lebenspartner oder Kindern mit Beeinträchtigung übertragbar, wenn diese ordentliche Mitglieder sind, bzw. werden. Andernfalls werden die Guthabenstunden auf das Sozialkonto umgebucht.
Auf der Homepage der „Zeitbank für Alt und Jung“ werden u.a. die Treffpunkte und Termine vom Z`sam sitzn veröffentlicht, Newsbeiträge erstellt. Die Vereinshomepage steht allen Zeitbankvereinen zur Verfügung. Einige Vereine haben eine eigene Homepage.
STUNDENVERWALTUNGSPROGRAMM
Über den Mitgliederbereich (Intern) der Homepage kommt man in das Cyclos EDV-Programm der Zeitbank. Hier kann man den eigenen Kontostand und die Buchungen am eigenen Zeitkonto einsehen. Ferner kann man die persönlichen Daten und die eigenen, sowie die Angebote und Nachfragen der Mitglieder einsehen. in der Mitgliederliste sind Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der anderen Mitglieder zugänglich. Jedes Mitglied mit eigener E-Mail Adresse erhält ein Passwort zum Mitgliederbereich.